Erde, die in ein technisches Vergrabungszentrum der Klasse 3 oder der Klasse 5.3
aufgenommen werden kann Dekontaminierte Erde aus zugelassenen Zentren zur Bodensanierung, die in den CET abgelagert werden Inerte Abfälle aus Recyclingzentren, die in den CET abgelagert werden, einschließlich des Staubs aus der Siebung, der in ein technisches Vergrabungszentrum aufgenomme
n werden kann, mit einer höchsten Korngröße von 40 Millimetern, vorausgesetzt, dass er weniger als: a) 1% nicht steinige Materialien wie Gips, Kautschuk, Isolierstoffe, Dachabdeckungsmaterial
...[+++]ien; b) 5 % organische Stoffe wie Holz, Pflanzenrückstände; c) 15 % steinige nicht natürliche Elemente mit einer Größe zwischen 2 und 40 Millimeternenthält