(d) „organisierte Kriminalität“ bedeutet
das Verhalten einer strukturierten Gruppe, die eine gewisse Zeit lang besteht, die ausreicht, damit das Verhalten mehr als gelegentlich ist, und die aus mehr als zwei Personen besteht, die durch eine Partnerschaftsverpflichtung gebunden sind und die gemeinsam vorgehen, um Straftaten zu begehen, welche mit einer Freiheitsstrafe oder einer die Freiheit beschränkenden Maßreg
el im Höchstmaß von mindestens vier Jahren oder einer schwereren Strafe geahndet werden, wobei das Ziel dieses Verhaltens dar
...[+++]in besteht, sich unmittelbar oder mittelbar, einschließlich durch Einschüchterung, einen finanziellen oder sonstigen Vorteil zu verschaffen;