Die Erweiterung
der Umstände, unter denen eine Erhöhung der Strafe oder ihres Mindestmasses möglich ist, könnte jedoch Fragen aufwerfen in Bezug auf die Artikel 10 und 11 der Verfassung, über die Unmöglichkeit einer solchen Erhöhung unter anderen Umständen, die ebenfalls zu einer besonders schwerwiegenden Beeinträchtigung des Gemeinwohls führen wegen der Eigenschaft (Senioren, Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel, nachts arbeitende Personen, usw) oder des Berufes des Opfers (Beamte, die eine Kontrollaufgabe ausführen oder in Kontakt mit der Öffentlichkeit stehen, Geldtransporteure, Schalterbeamte der Post oder einer Privatbank, Stewards
...[+++]für die Sicherheit bei Fussballspielen, Tierärzte oder Personen, die eine polizeiliche oder eine gleichgestellte Funktion ausüben, usw.) » (Parl. Dok., Kammer, 2004-2005, DOC 51-1843/001, SS. 12 und 13).