Es ist j
edoch zu prüfen, ob dieses Erfordernis keine unverhältnismässigen Auswirkungen auf die Rechte der belgischen Kinder des Antragstellers hat, und insbeso
ndere, ob sie nicht dazu führt, eine Diskriminierung zwischen belgischen Kindern einzuführen, während die Regelung der garantierten Familienleistungen mit
dem Ziel eingeführt worden war, mehr Gleichheit zwischen Kindern zu gewährleisten, indem ein garanti
...[+++]ertes Kindergeld für jedes Kind zu Lasten « wegen seines Bestehens » vorgesehen wurde (Parl. Dok., Senat, 1969-1970, Nr. 80, S. 1).