9. verweist darauf, dass behinderte Frauen Opfer gravierender Verletzungen ihrer Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Selbstbestimmung sind, da ihnen ihre sexuellen und reproduktiven Rechte vorenthalten werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, ent
schlossen Maßnahmen gegen jegliche Formen der Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen zu ergreifen; fordert die Kommission auf, im Rahmen des DAPHNE-Programms besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung der Gewalt gegen behinderte Frauen zu richten und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Mangel an Informationen im Allgemeinen zu beheben und d
...[+++]en Zugang der behinderten Frauen zu den Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu erleichtern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Rechtsvorschriften zum Schutz der Rechte behinderter Frauen bei sexuellem Missbrauch und Gewalt zu erlassen und im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor genitaler Verstümmelung zu ergreifen, die gemäß der Aktionsplattform der UN-Frauenkonferenz als Straftat betrachtet werden muss;