In der Erwägung, dass sich Beschwerdeführer dem Entwurf einer Revisio
n des Sektorenplans widersetzen, weil sie ihn für übermäßig halten im Vergleich zum gegenwärtigen Betrieb, der ihrer Meinung nach einen lokalen Charakter hat, und dies nicht zuletzt, weil er teils unumkehrbaren Schaden an Umwelt und Mensch anrichten wird; dass diese "Übermäßigkeit" von den Beschwerdeführern, für die es sich dabei um eine Veränderung der Größenordnung des Betriebs handelt, aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet wird: eine Steigerung der Produktion, der Fläche und der Ausgestaltung der Abbaugebiete sowie der Anzahl Jahre, in denen die Bodenschätze bew
...[+++]irtschaftet werden;