Mit dem Abkommen wird nicht die Absicht verfolgt,
sämtliche Zölle mit einem Federstrich zu beseitigen, denn der Zollschutz Rußlands gegenüber der EU ist weit höher als die Zölle, die die EU auf Importe aus Rußland erhebt (der gewichtete Durchschnittszollsatz Rußlands gegenüber der EU beträgt zur Zeit 12 bis 14 v.H., und der von d
er EU auf russische Waren angewandte Zollsatz liegt unter 1,1 v.H.); das deutet darauf hin, daß die russische Wirtschaft Zeit für einen Anpassungsprozeß braucht, bevor an eine vollständige Beseitigung der Zöl
...[+++]le zu denken ist.