28. hebt hervor, dass die Definitionen der Menschenrechte, die die internationale Gemeinschaft sich seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges zu eigen gemacht hat, s
ich als hinreichend flexibel erweisen, um neue Entwicklungen des menschlichen Fortschritts zu berücksichtigen, betont jedoch die Notwendigkeit der Kodifizierung neuer Rechte, um auf neue Bedrohungen der Freiheit reagieren zu können, wie die hinsichtlich der Freiheit der Wissenschaft, des Gewissens und des Wissens, der sexuellen Identität oder der sexuellen Orientierung sowie alle Rechte im Zusammenhang mit dem digital
...[+++]en Bereich, beginnend mit dem allgemeinen Zugang zum Internet;