24. bedauert, dass sich die Umsetzung von fünf früheren, als „sehr wichtig“ gekennzeichneten Empfehlungen des IAS gegenüber den von der Behörde im ursprünglichen Aktionsplan festgelegten Fristen verzögerte; hält es insbesondere für nicht hinnehmbar, dass die Umsetzung der Empfehlungen zum Informationssicherheit
smanagement bereits mehr als 36 Monate überfällig ist, wodurch Unbefugte an vertrau
liche Informationen gelangen oder Informationen ohne vorherige Erlaubnis weitergegeben werden könnten; fordert die Behörde auf, der Entlastungs
...[+++]behörde die Gründe für die Verzögerung mitzuteilen und dringend Korrekturmaßnahmen durchzuführen;