15. ist der Ansicht, dass es sich die EU – angesichts der Verantwortung, die ihr selbst und einigen Mitgliedstaaten für die wirtschaftliche, soziale und politische Lage, die zu den Volksaufständen in den sogenannten Ländern des „Arabischen Frühlings“ geführt hat, zukommt – schuldig ist, die Institutionen dieser Länder bei der Prüfung der Schulden, vor allem der europäischen Schulde
n, zu unterstützen, damit der unrechtmäßige Anteil dieser Sc
hulden festgestellt werden kann, der für die Bevölkerung nicht von Nutzen w
...[+++]ar, und dass die EU alles daran setzen muss, um einen Erlass dieser unrechtmäßigen Schulden zu erreichen; hält die Union und ihre Mitgliedstaaten erneut an, sich entschiedener dafür einzusetzen, dass die Vermögenswerte der Völker, die die ehemaligen Regime in den Ländern des Arabischen Frühlings veruntreut haben, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückerlangt werden können; ist besorgt über den Fortbestand der partnerschaftlichen Leitlinien in Bezug auf die unlängst geführten Beratungen;