(2) In mehreren vor und während der Finanzkrise angenommenen Entschließungen
– insbesondere in seinen Entschließungen vom 13. April 2000 zu der Mitteilung der Kommission „Umsetzung des Finanzmarktrahmens: Aktionsplan“, vom 21. N
ovember 2002 zu den aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Europäischen Union, vom 11. Juli 2007 zu der Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005–2010 – Weißbuch, vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity, vom 9. Oktober 2008 mit Empfehlungen an die
...[+++] Kommission zu Lamfalussy-Folgemaßnahmen: Künftige Aufsichtsstruktur und in seinen Standpunkten vom 22. April 2009 zu dem geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit – Solvabilität II und vom 23. April 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen – forderte das Parlament, dass auf eine stärkere Bündelung der europäischen Aufsicht hingearbeitet wird, damit wirklich gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure auf Unionsebene sichergestellt sind, und dass ihm Rahmen dieser Aufsicht der zunehmenden Integration der Finanzmärkte in der Union Rechnung getragen wird .