Der Vorschlag, der Anreize schaffen soll, damit Frauen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, und der die Bekämpfung von Schwarzarbeit unterstützen soll, bri
ngt im Wesentlichen drei Änderungen des Gemeinschaftsrechts mit sich: Der Begriff „mitarbeitender Ehepartner“ wird geändert, sodass auch nicht verheiratete Paare e
ingeschlossen sind, sofern sie vom einzelstaatlichen Recht anerkannt werden. Selbstständig angestellte Frauen und mitarbeitende Ehepartner erhalten das Recht, auf Wunsch mindestens 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub in A
...[+++]nspruch nehmen zu können.