A. in der Erwägung, dass es sich bei der Marginalisierung um ein gesellschaftliches Phänomen handelt, bei dem Individuen oder Gruppen v
on der Gesellschaft ausgeschlossen und systematisch daran gehindert werden, an gesellschaftlichen und politischen Prozessen teilzunehmen, die grundlegend für ihre gesellschaftliche Integration sind, oder ihnen der Zugang dazu verwehrt wird; in der Erwägung, dass sich der Begriff „gesellschaftliche Randgruppen“ auf unterschiedliche Gruppen und Individuen wie etwa Minderheiten, Roma, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die unter der Armutsgrenze leben oder von Armut bedroht sind, Migrant
en, Flücht ...[+++]linge und sozial ausgegrenzte Gruppen der Gesellschaft bezieht; in der Erwägung, dass Rassismus, patriarchalische Strukturen, Homophobie, wirtschaftliche Benachteiligung und andere diskriminierende Faktoren dazu beitragen, Ungleichheit zu schaffen und Frauen innerhalb von gesellschaftlichen Randgruppen systematisch zu schwächen;