Nach außen muss die Union nicht nur ihren Verpflichtungen nachkommen, die entsprec
hend der Charta der Grundrechte gewährleisten sollten, dass keine Person in ein Land ausgewiesen oder ausgeliefert wird, in dem das Risiko besteht, dass dieser Person die Todesstrafe droht, sondern sie muss auch sicherstellen, dass im Rahmen der internationalen Abkommen über den Datenausta
usch keine Daten an Drittstaaten weiter
gegeben werden, die jemanden dem Risiko, der Todesstrafe zum Opfer
...[+++] zu fallen, aussetzen könnten.