K. unter Hinweis darauf, da
ss im Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung
für Europa keine Rechtsgrundlage für die Schaffung der Agenturen vorgesehen wird, aber die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe und Agenturen der Unio
n mit Rechtswirkung gegenüber Dritten ausdrücklich erwähnt wird, wobei u.a. präzisiert wird, dass in den Rechtsakten zur Gründ
...[+++]ung von Organen und Agenturen der Union besondere Bedingungen und Modalitäten für die Klageerhebung von natürlichen oder juristischen Personen gegen die mit einer Rechtswirkung verbundenen Handlungen dieser Organe und Agenturen vorgesehen werden können; ferner unter Hinweis darauf, dass in demselben Verfassungsentwurf außerdem vorgesehen ist, dass die Organe und Agenturen die Grundsätze der Transparenz der Arbeiten der Institutionen der Union und des Schutzes personenbezogener Daten beachten müssen,