Sie bemängelt auch den Umstand, dass die Bestimmungen, die da
s Inkrafttreten der neuen Regularisierungsbedingungen regelten, daz
u führten, dass auf Personen, die vor oder an dem Tag der Veröffentlichung des angefochtenen Gesetzes ihre Regularisierungserklärung per Post verschickt hätten, das neue Regularisierungssystem Anwendung finde, wenn ihre Erklärung nicht vor dem 15. Juli 2013 bei
der « Kontaktstelle Regularisierungen » hätte e ...[+++]ingehen können.