Die Kommission hatte jedoch in ihrer Antwort auf die Anfrage H-0826/99 zu dem Umstand, daß Italien wegen der schleppenden Arbeitsweise und der Funktionsmängel seines Gerichtswesens das vom Gerichtshof für Menschenrechte am meisten verurteilte Land ist, und daß in Belgien die Prozesse im Zusammenhang mit der Pädophilie nur mit besorgniserregenden Verzögerungen von der Stelle kommen, darauf hingewiesen, daß es nicht ihre Aufgabe sei, mit den Gerichtsbehörden in den Mitgliedstaaten zu verhandeln, daß sie vielmehr eine Verwaltungsstruktur aufgebaut habe, die erforderlichenfalls mit der Prüfung der Fälle von schwerwiegender und anhaltender Ve
...[+++]rletzung der wesentlichen Grundsätze durch einen Mitgliedstaat beauftragt wird, wobei die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bereits erarbeiteten Grundsätze angewandt werden, und daß zur Zeit kein Fall einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der Menschenrechte durch einen Mitgliedstaat anhängig sei.