4.16. Verdragsluitende staten dienen ook de contactinformatie te verschaffen van overheidsfunctionarissen aan wie een SBF, een BBF en een HBF veiligheidskwesties kunnen rapporteren.
4.16. Die Vertragsregierungen sollen darüber hinaus die Daten für die Kontaktaufnahme mit Bediensteten der Regierung zur Verfügung stellen, denen ein Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff, ein Beauftragter für die Gefahrenabwehr im Unternehmen und ein Beauftragter für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage Sicherheitsbedenken melden können.