Der Bericht hält fest, dass „die Einbindung des buchhalterischen Vorgehens zur Umwandlung der Rücklagen in Eigenkapital in das Gesetz auf Aufforder
ung des Staatsrates verworfen wurde, da es keinen gesetzgeberischen Charakter hatte“; bei der Debatte führt der Bericht mehrere parlamentarische Meinungen an, gemäß denen der Staat weitere Steuererhebungen bei EDF durchführen können sollte, das Unternehmen müsse die Steuer im Rahmen seiner Gewinne entrichten und die eigentliche Frage sei „zu wissen, wie viel die Regieru
ng in Bezug auf EDF erhebe und in welcher Weis ...[+++]e“.