2. befürwortet den Ansatz der Kommission, den sozialen Dienstleistungen den Charakter des allgemeinen Interesses zuzuerkennen; unterstreicht, dass diese wesentlichen und lebensnotwendigen Dienstleistungen eine besondere Aufgabe des sozialen Schutzes und der Solidarität erfüllen und unmittelbar von kommunalen und regionalen Körperschaften erbracht oder eigens dafür zuständigen
Akteuren übertragen werden; ist der Auffassung, dass die verschiedenen öffentlichen Verwaltungen Garanten für die Erbringung dieser Dienstleistungen im Hinblick auf die Ziele sein müssen, die ihnen in sozialen Angelegenhei
...[+++]ten zugewiesen worden sind;