99. begrüßt die Feststellung der Kommission, dass ein umfassendes Raumplanungssystem erforderlich i
st, um ein stabiles rechtliches Umfeld und eine rechtlich verbindliche Grundlage für Beschlussfassungsprozesse zu gewährleisten; ist der Auffassung, dass ein wesentliches Kriterium für eine wirksame ökosystemorientierte Raumplanung darin bestehen muss, Aktivitäten so zu organisieren, dass die umweltschädigenden Aktivitäten in ökologisch sensiblen B
ereichen verringert werden und dass gleichzeitig die Mittel in allen anderen Regionen ökol
...[+++]ogisch nachhaltig eingesetzt werden; fordert in diesem Zusammenhang die Anwendung des Instruments der strategischen Umweltbewertung gemäß der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme ; betont, dass ein System der Meeresraumplanung auf EU-Ebene einen Mehrwert im Vergleich zu gegebenenfalls bestehenden nationalen Systemen und Plänen schaffen muss, dass es gemäß der Richtlinie zur Meeresstrategie auf der Ebene der Meeresregionen und -teilregionen basieren muss und dass es ein Instrument zur Förderung eines ökosystemorientierten Herangehens an das Meeresmanagement sowie zur Förderung der Ziele eines guten ökologischen Zustands im Rahmen der Richtlinie zur Meeresstrategie sein muss;