Damit künftige Regelungen mit dem Prinzip „Vorfahrt für KMU“ vereinbar sind, werden die nach
stehenden Maßnahmen vorgeschlagen: Die Kommission prüft geplante Vorschläge für Rechtsvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen sorgfältiger auf Vereinbarkeit mit dem Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit; wird, sofern dies durchführbar ist, einheitliche Termine für das Inkrafttreten von Regelun
gen und Beschlüssen festlegen, die für die Geschäftstätigkeit relevant sind, und veröffentlicht eine jä
...[+++]hrliche Übersicht über neue derartige Rechtsvorschriften. Die Kommission beabsichtigt und die Mitgliedstaaten werden ersucht, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen konkrete Ergebnisse bringen und Kosten und Aufwand für die Unternehmen so gering wie möglich gehalten werden, was auch dadurch erreicht werden kann, dass Instrumente wie gegenseitige Anerkennung und Selbst- bzw. Koregulierung intelligent kombiniert werden; die Auswirkungen geplanter Rechtsvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen genauestens zu bewerten („KMU-Test“) und relevante Ergebnisse bei der Erarbeitung von Vorschlägen zu berücksichtigen; neben anderen Interessenträgern auch KMU-Verbände mindestens 8 Wochen im Voraus zu konsultieren, wenn Rechtsvorschriften oder Verwaltungsmaßnahmen vorgelegt werden, die Auswirkungen auf die Unternehmen haben; spezifische Maßnahmen für Klein- und Kleinstunternehmen zu treffen wie Sonderregelungen, Übergangsfristen und Ausnahmebestimmungen vor allem in Bezug auf Informations- und Meldepflichten, und, sofern dies angebracht erscheint, weitere maßgeschneiderte Konzepte anzuwenden. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, zu prüfen, ob einheitliche Termine für das Inkrafttreten von Regelungen und jährliche Übersichten über neue Rechtsvorschriften eingeführt werden sollen; bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften Flexibilitätsbestimmungen für KMU anzuwenden und zugleich Übererfüllung („gold-plating“) zu vermeiden.