174. hält den Schutz der Opfer von Straftaten für eine vorrangige Angelegenheit; fordert die Mitgliedstaaten auf, die EU-Opferschutzrichtlinie (2012/29/EU) unverzüglich umzusetzen, um die Umset
zungsfrist des 16. November 2015 einzuhalten, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemäß Artikel 28 der Richtlinie für die Erhebung vergleichbarer Daten über die Umsetzung zu sorgen, insbesondere darüber, wie Opfer, auch Opfer von Straftaten, die aus einem diskriminierenden Motiv heraus begangen wurden, ihre
Rechte wahrgenommen haben; ist der ...[+++] Ansicht, dass noch viel getan werden muss, um die Opfer von Straftaten zu unterstützen, sie über ihre Rechte zu informieren, wirksame Systeme für die Überweisung an zuständige Stellen und Schulungen für Polizeibeamte und Angehörige der Rechtsberufe sicherzustellen, um ein von Vertrauen geprägtes Verhältnis zu den Opfern herzustellen, wie Untersuchungen der FRA über die Unterstützung von Opfern belegt haben; begrüßt die Annahme der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen im Jahr 2013;