M. in der Kenntnis, dass die Menschenrechtssituation trotz der erziel
ten Fortschritte im Iran weiterhin sehr besorgniserregend ist; in der Erwägung, dass der Sonderbeauftragte der UN-Menschenrechtskommission für Iran, Maurice Copithorne, in seinem jüngsten Bericht vom 12. November 2001 feststellt, dass in einigen wichtigen Bereichen in Bezug auf Strafen und andere Aspekte des Rechtssystems seit seinem vorherigen Bericht vom August gravierende Rückschritte zu verzeichnen sind, die angekündigte Presse- und Justizreform nicht umgesetzt und es gerade in den letzten Monaten erneut zu massiven Unterdrückungen der Presse
...[+++]- und Versammlungsfreiheit gekommen ist; letztes Beispiel stellt die Verhaftung der Regisseurin Tahmineh Milani dar, die am 31. August 2001 wegen "Beleidigung islamischer Werte” verhaftet worden war,