59. stellt fest, dass der EU-Haushalt alljährlich einen Überschuss ausweist und dass sich die Beiträge der Mitgliedstaaten
zum EU-Haushalt um diesen Betrag verringern; bedauert gleichzeitig die regelmäßigen linearen Kürzungen des Rates an den Voranschlägen der Kommission für die Zahlungsermächtigungen, die dann in den Haushaltsentwurf einfließen, sowie die in den letzten Jahren festzustellende wiederholte Weigerung des Rates, den EU-Haushalt mit einem entsprechenden Maß an zusätzlichen Mitteln für Zahlungen auszustatten, die die Kommission zum Ende des Jahres benötigt, um die EU in die Lage zu versetzen, ihren finanziellen Verpflichtung
...[+++]en nachzukommen; ist der Auffassung, dass ein solcher Ansatz keine gute Veranschlagung von Haushaltsmitteln darstellt und dass die zurückgezahlten Überschüsse keinerlei Auswirkung auf die Gesamthöhe des Defizits der Mitgliedstaaten haben wird, obwohl er für den Jahreshaushaltsplan der EU einen eindeutigen Unterschied bedeuten könnte; erinnert an die Selbstverpflichtung der Organe betreffend die Überprüfung der Haushaltsordnung, um die Übertragung nicht in Anspruch genommener Mittel sowie des Haushaltssaldos zu ermöglichen;