47. teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass die Kontrolle der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit durch die Kommission mit einer angemessenen Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Projekte einhergehen sollte; fordert die Kommission deshalb auf, gemeinsam mit dem EAD klare und messbare Ziele zu definieren und geeignete Kontrollmaßn
ahmen festzulegen; hebt es in diesem Zusammenhang als wichtig hervor, von den durchführenden Partnern eine hinreichende Zusicherung zu erhalten; erinnert daran, dass es von den durchführenden Partnern Zuverlässigkeitserklärungen gefordert hat, und besteht auf dieser Forderung; fordert die
...[+++]Kommission auf, diese Erklärungen zu formalisieren und dem Parlament während des Entlastungsverfahrens zur Verfügung zu stellen; pflichtet den Empfehlungen des Internen Auditdienstes (IAS) der Kommission bei, wonach Ex-ante-Kontrollen der vertraglichen Vereinbarungen und Zahlungen durchgeführt werden sollten, um die Förderfähigkeit der geplanten und geltend gemachten Kosten zu überprüfen; fordert die verbindliche Dokumentation von Beratungen zu diesen Themen in den Unterlagen; verweist auf die Stellungnahme des IAS, der zufolge die zusätzlichen Verwaltungskosten und anderen indirekten Kosten, die von den VN geltend gemacht und von der EU gezahlt werden, hinreichend dokumentiert und belegt werden müssen;