D. in der Erwägung, dass Andrzej Poczobut bereits i
n der Vergangenheit drei Monate im Gefängnis verbracht hat und wegen desselben Vergehens – angebliche Beleidigung des Präsidenten in einem Artikel, der in der Gazeta Wyborcza und auf einer belarussischen Website veröffentlicht wurde – zu drei Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt wurde; in der Erwägung, dass ihm deshalb als Strafmaß nun bis zu sieben Jahre und neun Monate Fr
eiheitsbeschränkung oder Freiheitsentziehung drohen, in das die zur Bewährung ausgesetzte Strafe einb
...[+++]ezogen wird;