Die Bezirksstaatsanwaltschaft trägt vor, dass Janusz Korwin-Mikke am 11. Juli 2014 die körperliche
Unversehrtheit des Michał Boni verletzte habe, indem er diesem während einer Veranstaltung in Warschau mit der Hand ins Gesicht schlug. Dabei handelte es sich um eine vom Außenministerium der Republik Polen veranstaltete Sitzung der neu gewählten polnischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, an der der Gesc
hädigte in Ausübung seiner Amtspflicht teilnahm, die sich aus seinem Mandat als Mitglied des Europäischen
...[+++]Parlaments ergibt.