6. unterstützt die Auffassung, dass die Um
setzung der Baseler Regeln in der Europäischen Union im Interesse eines einheitlichen Aufsichtsstandards und des fairen Wettbewerbs ein breites Spektrum an Banken und Investmentfirmen umfassen soll, sofern dies nach Maßgabe des Risikoprofils der Institution angemessen erscheint; bedauert, dass der Plan der US-Behörden, nur die fortentwickeltsten Ansätze der Baseler Vereinbarungen auf eine äußerst begrenzte Anzahl von Banken anzuwenden und bestimmte Gruppen von Investmentfirmen ganz auszunehmen, keinen Beitrag zu international vergleichbaren Aufsichtsstandards leistet und zu einer einseitigen Kos
...[+++]tenbelastung der EU-Banken führt; fordert deshalb die Beachtung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses bei der Aufstellung der Systemerfordernisse, damit es zu keinen Wettbewerbsnachteilen für die europäische Wirtschaft kommt; fordert die Kommission auf, eng mit den Aufsichtsbehörden von Drittstaaten, insbesondere dem US Federal Reserve Board und der Securities and Exchange Commission zusammenzuarbeiten, um einen koordinierten Umsetzungsansatz im Interesse der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten;