J. in der Erwägung, dass die Verringerung des Transaktionsvolumens dazu geführt hat, dass die Fähigkeit
der Marktteilnehmer abgenommen hat, auf bestimmten Märkten kurzfristig große Aufträge auszuführen, und dass der Wunsch, große Aufträge dem Einfluss des Marktes zu entziehen, die Expansion des Dark-Pool-Handels begünstigt hat, sowie in der Erwägung, dass bei weniger als 10 % des gesamten Handels mit Aktien aus dem EWR an organisierten Märkten von den Ausnahmen von den Vorhandels-Transparenzvorschriften der MiFID Gebrauch gemacht wird (CESR/10-394) und dass diese in der MiFID-Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen den Dark-Pool-Handel als ei
...[+++]ne transparentere und besser regulierte Alternative zum intransparenten außerbörslichen Handel ermöglichen, wobei jedoch die fehlende Regulierung der außerbörslichen Geschäfte, einschließlich der Broker Crossing Networks, dem außerbörslichen Bereich zu einem Wettbewerbsvorteil verhilft und ein Ansteigen des Dark Trading begünstigt, wodurch die Transparenz der Märkte generell unterlaufen wird, in der Erwägung, dass zurzeit insgesamt etwa die Hälfte der Transaktionen nicht unter die Vorhandels-Transparenzvorschriften fällt, aber auch die Hälfte der außerbörslichen Transaktionen unter dem marktüblichen Standardvolumen liegt und demnach nicht vor dem Einfluss des Marktes geschützt werden muss,