Eine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens zwischen
ABN AMRO, Rabobank, Friesland Bank und Landsbanki, die den Wettbewerb beeint
rächtigen und somit gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen würde, ist nach Auffas
sung der Kommission sehr unwahrscheinlich, da das Joint Venture nur einen geringen Teil des Portfolios der Muttergesellschaften ausmach
...[+++]t und in keinerlei Verbindung zu deren Kerngeschäft steht.