Die Mitgliedstaaten sollten den Unternehmen gestatten, unter bestimmten Bedingungen die Genehmigung der Aktionäre für bestimmte, gena
u festgelegte Arten wiederkehrender Transaktionen, die mehr als 5 % des Vermögens des Unternehmens betreffen, vorab einzuholen, und sollten den Unternehmen gestatten können, die Aktionäre
für wiederkehrende Transaktionen, die mehr als 1 % des Vermögens des Unternehmens betreffen, vorab um eine Befreiung von der Pflicht zur sofortigen Offenlegung zu ersuchen, damit Unternehmen solche Transaktionen leichte
...[+++]r tätigen können.