6. betont erneut, dass jegliche Reform, die
eine Än
derung der Verträge verlangt, vom Konvent geprüft werden muss; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass
eine eventuelle Änderung der Rolle der Ratspräsidentschaft die in den derzeit geltenden Verträgen für die Kommission vorgesehene Rolle respektieren muss, deren Präsident vom Europäischen Parlament auf der Grundlage
eines Vorschlags der politischen Parteien bei den Wahlen zum Europäischen Parlament gewählt werden
...[+++]müsste;