fordert die Kommission erneut auf, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Drittländer, mit denen Verhandlungen über einen künftigen Beitritt laufen, darin zu bestärken, alle wichtigen Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarats im Bereich der Menschenrechte und die F
akultativprotokolle dazu zu unterzeichnen und zu ratifizieren; weist die Mitgliedstaaten der Europäischen Union darauf hin, dass insbesondere das Internationale Übereinkommen über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen aus dem Jahr 1990, das keiner der Mitgliedstaaten bisher (17) ratifiziert hat, ratifiziert werde
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