(3) Unter Berücksichtigung des Neuansiedlungsbedarfs, der in dem Beschluss der Kommission über die gemeinsamen jährlichen Prioritäten der Union im Einklang mit dem vorliegenden Beschluss festgelegt wird, ist es auch erforderlich, zusätzliche finanzielle Unterstützung für di
e Neuansiedlung von Personen in Bezug auf geografische Regionen und Staatsangehörigkeiten und für bestimmte Kategorien neu anzusiedelnder Flüchtlinge, deren Neuansiedlung als das geei
gneteste Mittel zur Befriedigung ihrer besonderen Bedürfnisse angesehen wird, zur V
...[+++]erfügung zu stellen.