In der Erwägung, dass in diesem Erlass die Eintragung der in dem Erlass vom 19. Dezember 2008, durch den beschlossen wird, den Sektorenplan Marche-La-Roche (Karten 55/5, 55/6 und 23) einer Revision zu unterziehen, und zur Verabschiedung des Vorentwurfs der Revision, v
orgesehenen Gebiete bestätigt wird; dass in diesem Erlass außerdem eine Raumordnungsmaßnahme im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 3 des CWATUP vorgesehen ist, durch die jegliche Handlun
gen und Arbeiten in Verbindung mit dem Betrieb des Steinbruchs im Abbaugebiet verb
...[+++]oten werden, und zwar auf eine Tiefe von: