Im Gegensatz zu dem, was die klagenden Parteien anführen, konnte der Dekretgeber vernünftigerweise feststellen, dass die Aufe
rlegung von weniger extremen Maßnahmen, wie Bedingungen für das Halten von Pelztieren, es nicht ermöglicht, das Mindestniveau des Wohlbefindens, das er erreichen wollte, zu gewährleisten, und dass die ursprüngliche Erwägung, wonach das Halten und Töten von Pelzti
eren ausschließlich oder hauptsächlich zum Zweck der Fellgewinnung nicht zulässig ist, mit der logischen Folge zu verbinden ist, dass auf diesem Gebiet
...[+++]ein Verbot erlassen werden muss.