Durch diese Abweichung möchte der Dekretgeber vermeiden, das finanzielle Uberleben der Einrichtungen des nichtuniversitären Hochschulwesens zu gefährden, die zum Zeitpunkt der Annahme des Dekrets vom 20. Juli 2006 von den Studenten die Zahlung eines höheren Gesamtbetrags als 593 Euro verlangten, sei es - in Bezug
auf gewisse, durch Hochschulen organisierte Ausbildungen - wegen « besonderer Kosten im Zusammenhang mit der Technologie », die einzusetzen se
i, sei es, weil die Ausbildungen in den Kunsthochschulen und in den höheren Institu
...[+++]ten für Architektur « zahlreiche Kosten verursachen » (Parl. Dok., Parlament der Französischen Gemeinschaft, 2005-2006, Nr. 293/1, S. 3).