...an de Lid-Staten AAN, de hieronder vermelde beginselen toe te passen met het oog op de bestrijding van de illegale tewerkstelling van onderdanen van derde landen : I. Werkingssfeer Deze aanbeveling betreft de onderdanen van derde landen, met uitzondering van : - gezinsleden van burgers van de Europese Unie die gebruik maken van hun recht op vrij verkeer ; - onderdanen van Lid-Staten van de Europese Vrijhandelsassociatie die partij zijn bij de Overeenkomst betreffende de Europese Economische Ruimte en hun gezinsleden die gebruikmaken van hun recht op vrij verkeer. ...
JUSTIZ UND INNERES Bekämpfung der illegalen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen - Empfehlung des Rates Im Anschluß an das auf seiner Tagun
g vom 4. Juni 1996 erzielte grundsätzliche Einvernehmen und die abschließende Überarbeitung des Textes hat der Rat die nachstehende Empfehlung angenommen: "DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die
Europäische Union, insbesondere auf die Artikel K.1 und K.2, gestützt auf die Empfehlung des Rates vom 22. Dezember 1995 zur Harmonisierung der Mittel zur Bekämpfung der il
...[+++]legalen Einwanderung und der illegalen Beschäftigung sowie zur Verbesserung der einschlägigen Kontrollverfahren [1] , gestützt auf die Entschließung des Rates vom 20. Juni 1994 über die Beschränkungen für die Einreise von Staatsangehörigen dritter Länder in die Mitgliedstaaten zur Ausübung einer Beschäftigung, in Erwägung nachstehender Gründe: Nach Artikel K.1 Nummer 3 Buchstabe c des Vertrags wird die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, des illegalen Aufenthalts und der illegalen Arbeit von Staatsangehörigen dritter Länder im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachtet. Die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Ausbeutung von Drittstaatsangehörigen sollte durch Maßnahmen zur Förderung der Integration der im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten legal ansässigen und legal beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer ergänzt werden, wobei ihnen angemessene Bedingungen für den Zugang zu Berufsausbildungsmaßnahmen zu garantieren sind. Die illegale Beschäftigung kann im Binnenmarkt die Bedingungen für den freien Wettbewerb verfälschen, und zwar einerseits durch eine Verringerung der Sozialkosten oder aufgrund anderer Kostenvorteile für die Arbeitgeber und andererseits durch einen Abbau des sozialen Schutzes. ...