28. fordert die Kommission auf, eng mit den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um grenzüberschreitende Hindernisse abzubauen,
die die Bürger und Unternehmen in der E
U daran hindern, im Falle von Verstößen gegen die gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln in den Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Schadenersatzklagen einzureichen; ist der Auffassung, dass die Kommission erforderlichenfalls rechtliche Schritte unternehmen sollte, um solche
...[+++] Hindernisse zu beseitigen;