Die betroffene Person, bei der die sie betreffenden Daten erhoben werden, muss von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder seinem Vertreter spätestens zum Zeitpunkt der Datenerhebung zumindest die nachstehenden Informationen erhalten, so
fern diese ihr noch nicht vorliegen: a) Name und Adresse des für die Verarbeitung Verantwortlichen und gegebenenfalls seines Vertreters, b) Zweckbestimmungen der Verarbeitung, c) Bestehen des Rechts, sich auf Antrag und kostenlos einer Verarbeitung von sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersetzen, wenn die Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt, d) andere Zusatzinformationen,
...[+++]insbesondere: - Empfänger oder Kategorien der Empfänger der Daten, - Auskunft, ob die Beantwortung obligatorisch oder freiwillig ist, und mögliche Folgen einer unterlassenen Beantwortung, - Bestehen von Auskunfts- und Berichtigungsrechten in Bezug auf die sie betreffenden Daten, außer wenn sie unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände, unter denen die Daten erhoben werden, nicht notwendig sind, um gegenüber der betroffenen Person eine Verarbeitung nach Treu und Glauben zu gewährleisten, e) andere Informationen, die je nach spezifischer Art der Verarbeitung vom König nach Stellungnahme des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens festgelegt werden.