16. weist die Mitgliedstaaten und die Kommissi
on darauf hin, dass nach 2020 trotz immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter dennoch Maßnahmen für eine aktive Inklusion dieser Menschen notwendig sein werden, und dass es einen immer stärkeren Wettbewerb um Arbeitsplätze geben wird, während der Privatsektor immer weniger Arbeitsplätze für diejenigen, die derzeit relativ gering qualifiziert sind, bereitstellen wird; weist darauf hin, dass selbst in einigen der reichsten Mitgliedstaaten (z. B. Dänemark oder Luxemburg) die Langzeitarbeitslosigkeit in beso
...[+++]rgniserregendem Maße ansteigt (in der EU gibt es fast 12 Millionen Langzeitarbeitslose, das sind fünf Prozent der dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehenden Personen, von denen 59 % seit zwei Jahren keine Arbeit finden); fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf konkrete Überbrückungslösungen für die Beschäftigung von besonders gering qualifizierten oder ungelernten Arbeitskräften bzw. für ihre Wiedereingliederung in die Arbeitswelt hinzuwirken, was eine neue Herangehensweise und nicht nur langfristige Strategien, sondern auch kurzfristige Maßnahmen – etwa Formen von Einkommenszuschüssen zur Vermeidung der gesellschaftlichen Ausgrenzung von besonders bedürftigen Bevölkerungsgruppen – erforderlich macht, sowie die Anpassung bereits bestehender Maßnahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des ESF, um anhaltende Langzeitarbeitslosigkeit, die Wiederkehr der jüngsten Abwanderungen von Menschen, insbesondere im Alter über 50 Jahren und junger Leute, in entwickeltere Regionen und die dauerhafte Zunahme dieser Abwanderung zu verhindern; fordert die Kommission auf, zu prüfen, welche Arbeitsplätze im Privatsektor auch für besonders gering qualifizierte Arbeitnehmer zugänglich sind und welche neuen Arbeitsplätze, für die keine Ausbildung erforderlich ist, kurzfristig bis 2020 geschaffen werden können,