Teil des englischen Rechtes ist und von der Stelle, die er bzw. sie innehat, abhängt. Höhere Kleriker wie Bischöfe, Erzdiakone, Diakone und zum Domkapitel von Kathedralen gehörenden Kanoniker sowie Pfarrer oder Vikare in Pfarrgemeinden erfre
uen sich einer sehr hohen Sicherheit ihrer Pfarrstelle, die den unter Ziffer 5 unten erläuterten Faktoren unterliegt (Hierauf kommen wir noch zurück.) Für sie gilt ein Pflichtruhestandsalter, für gewöhnlich 70 Jahre, und sie können infolge eines Disziplinarverfahrens juristischer Natur sowie aus Gründen schlechter Gesundheit .. oder in bestimmten Fällen (abhängig von finanziellen Leistungen) dann, wen
...[+++]n die Kommunikation in einer Gemeinde unwiederbringlich gestört ist, oder bei der Abschaffung der betreffenden Stelle ihres Amtes enthoben werden.