17. stellt fest, dass die multilateralen Interbankenentgelte im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) zwischen den Mitgliedstaaten stark variieren und oftmals höher sind als nötig; ist der Auffassung, dass diese Gebühren im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Wettbewerbsregeln und im Hinblick auf die Förderung der Marktöffnung und -transparenz im SEPA bis zu einem festgelegten Termin schri
ttweise angeglichen werden sollten, damit die Verbraucher nicht übermäßig belastet werden; fordert die Kommission auf, bis Ende 2012 eine Folgenabschätzung über die Möglichkeit der Festlegung einer Beschränkung für MIF und deren sc
...[+++]hrittweise Senkung durchzuführen; ist der Auffassung, dass gleichzeitig Mechanismen und Schutzvorkehrungen eingerichtet werden müssen, damit sichergestellt ist, dass die Kosten nicht auf andere Weise wieder auf den Verbraucher abgewälzt werden; fordert gleichzeitig, dass missbräuchliche Praktiken gegenüber den Verbrauchern etwa durch Aufschläge, Rabatte, verdeckte Kosten oder die Nutzung von Lenkungspraktiken, die die Wahlfreiheit der Verbraucher einschränken oder aufheben, schrittweise unterbunden werden, wodurch der Weg für einen transparenteren, zugänglicheren und, aus Sicht der Verbraucher, vertrauenswürdigeren europäischen gemeinsamen Markt für Zahlungsverkehr gebahnt wird; ist der Ansicht, dass die Gleichbehandlungsregel und die Verpflichtung zur Annahme aller Karten beibehalten und nicht geändert werden sollten;