25. begrüßt das Inkrafttreten der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) am 1. April 2012, die Registrierung der ersten EBI „Fraternité 2020“ mit dem Ziel der Verbesserung der europäischen Jugendpolitik sowie die kürzlich von der Kommission angenommene EBI „Wasser ist ein Menschenrecht!“; ist der Meinung, dass die EBI als erstes länderübergreifendes Instrument der partizipativen Demokratie den Bürgern die Möglichkeit gibt, sich aktiv an der Gestaltung der europäischen Politik und Gesetzgebung zu beteiligen; bekräftigt erneut seine Bereitschaft, unter
aktiver Einbeziehung aller betroffenen Ausschüssen des Parlaments an der Veranstaltung ö
...[+++]ffentlicher Anhörungen für erfolgreiche Europäische Bürgerinitiativen mitzuwirken; betont, dass es notwendig ist, den Stand der Europäischen Bürgerinitiativen regelmäßig zu überprüfen, um das Verfahren zu verbessern und den bürokratischen Aufwand und andere Hindernisse möglichst gering zu halten; ist sich bewusst, dass das Ergebnis der ersten parlamentarischen Anhörungen zu den ersten erfolgreichen EBI, die im Jahr 2014 stattfinden, von entscheidender Bedeutung sind, um hohe Verfahrensstandards zu setzen und die Erwartungen der Bürger hinsichtlich der zukünftigen Ausübung dieses Rechts zu erfüllen, und sagt zu, der Sicherstellung der Wirksamkeit des Mitwirkungsprozesses institutionelle Priorität einzuräumen;