Die Verstädterungsgenehmigung, in der H
andlungen, Arbeiten oder Auflagen zugelassen werden, die für die Eröffnung, Änderung oder Abschaffung eines Gemeindewegs erforderlich sind, und nicht als solche als Bedingung oder Auflage aufgeführt werden, verfällt fünf Jahre nach ihrer Einsendung, wenn der Inhaber d
ie vorgeschriebenen Handlungen, Arbeiten oder Auflagen, die für die Eröffnung, Änderung oder Abschaffung eines Gemeindeweges erforderlich sind, nicht ausgeführt oder die
...[+++]geforderten finanziellen Garantien nicht aufgebracht hat.