C. Das Problem der Stärkung der internationalen justitiellen Zusammenarbeit kann nicht nur auf allgemeiner Ebene angegangen werden, sondern auch in dem spezifischen Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft. Ein solcher
Ansatz würde es vor allem ermöglichen, die starke Sensibilisierung der europäischen Öffentlichkeit gegenüber Betrug und Korruption zum Nachteil der Gemeinschaft zu nutzen. Darüber hinaus ließen sich die Strukturen, Rechtsvorschriften und Verfahren, die für den verwaltungstechnischen Schutz der Interessen der Union ohnehin bereits vorgesehen sind, teilweise als Unterstützung für die neue Aktion eins
...[+++]etzen. Außerdem kann eine Konsolidierung der europäischen justitiellen Zusammenarbeit im Bereich der finanziellen Interessen der Gemeinschaft ein wichtiger Ausgangspunkt für entsprechende Maßnahmen auf allgemeiner Ebene sein.