7. fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat – vor dem Auslau
fen der derzeitigen Verordnung und rechtzeitig für die Beratungen über die nächste Verordnung – einen Bericht über den Stand der Ratifizierung und Umsetzung der 27 Übereinkommen durch jedes Land vorzulegen, das die als Anreiz konzipierte Sonderregelung in Anspruch nehmen kann; fordert die Kommission auf, in ihrer überarbeiteten APS-Verordnung die Kontrollgremien festzulegen, die Empfehlungen dazu abgeben sollen, ob zusätzliche Schritte für die wirkungsvolle Umsetzung eines Übereinkommens von einem bestimmten Land ergriffen werden sollten; stellt fest,
...[+++] dass die Kommission in diesem Bericht auch die Wirksamkeit der als Anreiz konzipierten Sonderregelung im Hinblick auf die Erreichung ihres Ziels bewerten und gegebenenfalls die Überarbeitung von Anhang III empfehlen muss;