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Qualität von Hausunterricht ist derzeit sehr begrenzt. Die Mindestanforderungen, die durch das Gesetz über die Lernpflicht und das Dekret über den Grundschulunterricht auferlegt werden, sind die folgenden: ' 1. der Unterricht ist auf die Entfaltung der vollständigen Persönlichkeit und der Talente des Kindes sowie auf die Vorbereitung des Kindes auf das Erwerbsleben als Erwachsener ausgerichtet; 2. der Unterricht fördert die Achtung der Grundrechte des Menschen und der kulturellen Werte des Kindes selbst sowie anderer '. Anlässlich des Dekrets der Französischen Gemeinschaft vom 25. April 2008 zur Festlegung der Bedingungen im Hin
...[+++]blick auf die Erfüllung der Schulpflicht außerhalb des von der Französischen Gemeinschaft organisierten oder subventionierten Unterrichts hat der Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass die Unterrichtsfreiheit durch das übergeordnete Recht des Kindes auf einen Unterricht von hoher Qualität begrenzt wird (Entscheid Nr. 168/2009, 29. Oktober 2009, Entscheid Nr. 107/2009, 9. Juli 2009). [...] Die vorerwähnte Rechtsprechung eröffnet neue Möglichkeiten, auch in Flandern die Qualität des Hausunterrichts effektiver und effizienter zu überwachen, unter anderem durch den Prüfungsausschuss und die Unterrichtsinspektion. Eltern, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder am Hausunterricht teilnehmen zu lassen und sie somit nicht in eine Schule einschreiben, die durch die Flämische Gemeinschaft, die Französische Gemeinschaft oder die Deutschsprachige Gemeinschaft anerkannt, finanziert oder subventioniert wird, oder in eine Europäische Schule oder in gewissen internationalen Schulen, müssen - spätestens in dem Schuljahr, in dem der Lernpflichtige vor dem 1. Januar 11 Jahre alt geworden ist, diesen bei dem Prüfungsausschuss der Flämischen Gemeinschaft einschreiben. Außerdem muss der Lernpflichtige auch diese Prüfung bestehen; dies bedeutet konkret, das Abschlusszeugnis des Grundschulunterrichts zu erhalten. Wenn der Schüler nicht vor dem Prüfungsausschuss besteht, kann er sich ein zweites Mal bei dem Prüfungsausschuss der Flämischen Gemeinschaft einschreiben; - den Lernpflichtigen spätestens innerhalb des Schuljahres, in dem er das Alter ...