49. ist der Ansicht, dass die derzeitigen Bewertungen der Kostenwirksamkeit und der Wettbewerbsfähigkeit, wie sie im Rahmen der Initiative für bessere Rechtsetzung vorgeschlagen werden, zugunsten der Wirtschaftskreise voreingenommen sind und dass ihr Hauptziel darin besteht, Rechtsvors
chriften zu Fall zu bringen, die dem Wettbewerb und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen schaden, und dass sie der Deregulierung Vorschub leisten; ist der Ansicht, dass bei Folgenabschätzungen die ursprünglichen Ziele der vorgeschlagenen oder bestehenden Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Arbeitsschutz und soziale, Umwelt- und Verbraucherr
...[+++]echte, nicht in Frage gestellt werden sollten;